Anmeldung Musikschule

Neues kantonales Musikschulgesetz

Mit Inkrafttreten des neuen kantonalen Musikschulgesetzes muss die Musikschulordnung der Gemeinde Ingenbohl überarbeitet werden. Tarife werden per 1. August 2025 allenfalls angepasst. Informationen dazu folgen zu gegebener Zeit auf dieser Webseite.

Anmeldung

Es muss nur einmalig angemeldet werden. Diese Anmeldung gilt bis auf Widerruf oder Ummeldung, d.h. wenn im darauffolgenden Schuljahr keine Abmeldung oder Ummeldung auf ein anderes Instrument erfolgt, bleibt die Schülerin/der Schüler angemeldet auch für das kommende Schuljahr!

Das komplette Angebot finden Sie in der Broschüre Musikschule.

Für Anmeldungen an die Musikschule benutzen Sie bitte den separaten Anmeldetalon Musikschule.

Schülerinnen und Schüler, welche den Instrumentalunterricht an der Musikschule im aktuellen Schuljahr bereits besuchen, und sich für das kommende Schuljahr vom Unterricht abmelden möchten, beziehen das Abmeldeformular bei der Musiklehrperson, damit diese auch informiert ist. Wir bedanken uns für das Verständnis! 

Veröffentlichung Bild- und Tonmaterial

Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird akzeptiert, dass die Musikschule Ingenbohl Bild-, Ton- und Videomaterial der angemeldeten Person auf der Homepage und zur Berichterstattung in verschiedene Medien verwenden darf (z.B. Konzertbeiträge, dig. Adventskalender, Livestream). Diese Zustimmung gilt bis auf Widerruf, längstens bis zum Austritt aus der Musikschule Ingenbohl.

 

 

 

Dokumente

Name
Musikschul-Broschüre (PDF, 386.79 kB) Download 0 Musikschul-Broschüre
Anmeldetalon Musikschule (PDF, 40.67 kB) Download 1 Anmeldetalon Musikschule